Die Geschäftsführung jedes Vereins übernimmt rechtlich der von der Mitgliederversammlung gewählte ehrenamtliche Vorstand. In unserem Kindergarten besteht er aus Eltern- und Kollegiumsvertretern, wobei laut Satzung der/die Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/In nicht dem Kollegium angehören dürfen.
Einmal im Jahr legt der Vorstand auf der Mitgliederversammlung Rechenschaft über seine Arbeit ab und muss für den Haushalt des abgeschlossenen Vereinsjahres entlastet werden.
Die Mitarbeit des Kollegiums im Vorstand gewährleistet die Berücksichtigung der pädagogischen Arbeit in diesem Entscheidungsgremium. An den monatlichen Sitzungen können alle Kollegiumsmitglieder teilnehmen.
Die ehrenamtliche Vorstandsarbeit ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung.
Im Sinne der von Rudolf Steiner eingeforderten Dreigliederigkeit teilt sie sich im Waldorfkindergarten am Maschsee in drei Bereiche auf:
Impulse aus der Elternschaft und dem Kollegium sollten aufgegriffen und zukunftsorientiert durchdacht und umgesetzt werden, um die nachhaltige Entwicklung unseres Kindergartenvereins sicherzustellen.